______________________________________________________________________________________________
03.02.2026
Informationen zur Wahl
Am Sonntag, 8. März findet die Kommunalwahl statt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden demnächst per Post zugestellt. Nachfolgend einige Hinweise:
In den Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am 8. März ihre Kreuzchen setzen können. Die Urnen-Wahllokale haben an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:
Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und zügig zurücksenden. Ein schriftlicher Antrag zur Briefwahl muss bis Freitag, 6. März, 15 Uhr im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen eingegangen sein.
Online: Ab Mittwoch 04. Februar, bis Dienstag 03. März, besteht auf der Homepage https://vg-altfraunhofen.de/verwaltungsgemeinschaft-altfraunhofen/rathaus-service/online-service-rathaus-service-portal/wahlen
die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern. Das funktioniert auch über den QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist.
Per Post: Wer per Briefwahl wählen möchte, kann, wie bisher auch, den Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden und per Post (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) versenden, um die Unterlagen zu erhalten.
Wichtiger Hinweis: Sollte am Sonntag, 22. März, eine Stichwahl stattfinden, können sowohl online als auch postalisch bereits die erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist vom Wahlberechtigten entsprechend anzukreuzen.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen (ab 16. Februar) im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen kann bei Bedarf auch dort in einer Wahlkabine gewählt werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Dann werden die Briefwahlunterlagen versendet
Der Briefwahlantrag (online und per Post) ist zwar bereits ab 4. Februar möglich, Ausgabe oder Versand der Wahlunterlagen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen allerdings erst ab Montag, 16. Februar 2026. Es ist möglich, die Unterlagen an eine abweichende Adresse zu schicken. Dies ist jedoch bereits bei der Beantragung anzugeben. Im Nachhinein ist eine Änderung der Versandanschrift nicht mehr möglich!
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt Tel. Nr. 08705/928-19 oder wahlen@vg-altfraunhofen.de wenden.
______________________________________________________________________________________________
03.02.2026
Zugelassenen Wahlvorschläge des Landkreises Landshut
______________________________________________________________________________________________
29.01.2026
16.01.2026
12.01.2026
09.12.2025

